Lehrer*innen
An unserer Schule unterrichten momentan 25 deutschsprachige und 15 portugiesischsprachige Lehrkräfte.
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) ist mit einer Lehrkraft vertreten (Weltanschauungsunterricht), die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) mit zwei Lehrkräften (Religionsunterricht).
Bei Nachfragen wenden Sie sich direkt schriftlich über das Mitteilungsheft an die jeweilige Lehrkraft. Die benötigte E-Mail-Adresse erfragen Sie bitte bei der Lehrkraft selbst. Wir dürfen diese nicht ohne Einverständnis der Lehrkraft herausgeben.
Folgende Fachkonferenzen tagen regelmäßig gemeinsam mit den gewählten Elternvertreter*innen (Termine s. Jahreskalender):
Fachkonferenz Deutsch (Kl. 1-3): Fr. Henkenius
Fachkonferenz Deutsch (Kl. 4-6): Fr. Kursawe
Fachkonferenz Englisch: Hr. Reilly
Fachkonferenz Gesellschaftswissenschaften: Fr. Miranda
Fachkonferenz Kunst: Fr. Blencke
Fachkonferenz Mathematik: Fr. Cerwenka
Fachkonferenz Musik: Hr. Cutileiro
Fachkonferenz Naturwissenschaften: Fr. Schoon
Fachkonferenz Portugiesisch (Kl. 1-3): Fr. Alves-Meister
Fachkonferenz Portugiesisch (Kl. 4-6): Fr. Brito
Fachkonferenz Sachunterricht: Fr. Quental
Fachkonferenz Sonderpädagogik: Fr. Koch
Fachkonferenz Sport: Hr. Coskun
Fachkonferenz Sprachbildung: Fr. Ferreira
Bewertung/ Zensierung/ Anzahl der Klassenarbeiten (KA)
Klasse | Zeugnisart | KA Deutsch | KA Portugiesisch | KA Mathe- matik | KA Eng- lisch | KA NaWi (Kl. 5 + 6) | KA GeWi (Kl. 5 + 6) |
SAPH (Kl. 1 + 2) | Indikatorenzeugnis zum Schuljahresende, verbindliches Lernstandsgespräch im Januar 2024 | ||||||
3a | Indikatorenzeugnis zum Schuljahresende, verbindliches Lernstandsgespräch im Januar 2024 | 3 (in MS und PS) | 3 (in MS und PS) | 4 | |||
3b | Indikatorenzeugnis zum Schuljahresende, verbindliches Lernstandsgespräch im Januar 2024 | 3 (in MS und PS) | 3 (in MS und PS) | 4 | |||
3c | Noten | 4 | 4 | ||||
4a | Noten | 3 (in MS und PS) | 3 (in MS und PS) | 4 | |||
4b | Noten | 3 (in MS und PS) | 3 (in MS und PS) | 4 | |||
4c | Noten | 4 | 4 | ||||
5a | Noten | 3 (in MS und PS) | 3 (in MS und PS) | 4 | 3 | 3 | 3 |
5b | Noten | 3 (in MS und PS) | 3 (in MS und PS) | 4 | 3 | 3 | 3 |
5c | Noten | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 | |
6a | Noten | 3 (in MS und PS) | 3 (in MS und PS) | 4 | 3 | 3 | 3 |
6b | Noten | 3 (in MS und PS) | 3 (in MS und PS) | 4 | 3 | 3 | 3 |
6c | Noten | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 |
Die jeweiligen Fachkonferenzen an der Grundschule Neues Tor haben folgende Anteile von schriftlichen, mündlichen und z.T. sonstigen Leistungen bei der Festlegung der Endnote beschlossen:
Gesamtnote für die jeweiligen Kompetenzbereiche in Deutsch | mündlich: 50 % | schriftlich: 50 % |
Gesamtnote für die jeweiligen Kompetenzbereiche in Portugiesisch | mündlich: 50 % | schriftlich: 50 % |
Gesamtnote für Mathematik
| mündlich: 50 % | schriftlich: 50 % |
Gesamtnote für Englisch
| mündlich: 60 % | schriftlich: 40 % |
Gesamtnote für Gesellschaftswissenschaften
| mündlich: 50 % | schriftlich: 50 % |
Gesamtnote für Naturwissenschaften
| mündlich: 50 % | schriftlich: 50 % |
Zur ersten Elternversammlung sind den Eltern die Grundsätze der Bewertung und Zensierung zu erläutern.
Klassenarbeiten sind so über das Schuljahr zu verteilen, dass es nicht zu einer Häufung von Klassenarbeiten kommt. Dafür sind Absprachen im Klassenteam zu Beginn des Schuljahres notwendig. Der Schulleitung ist pro Klassenteam ein Jahresplan mit den jeweils geplanten und abgesprochenen Klassenarbeiten vorzulegen. Die Ergebnisse von Klassenarbeiten sind der Schulleitung zeitnah vorzulegen.
Anbei noch einige Erläuterungen zu den Lernerfolgskontrollen aus der derzeitig gültigen Grundschulverordnung (§20 Lernerfolgskontrollen):
https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/grundschulverordnung.php
(1) Lernerfolgskontrollen dienen der Sicherung und Dokumentation der Lernleistung.
Zur Feststellung der erreichten Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung werden berücksichtigt:
a) schriftliche Leistungsnachweise in Form von Klassenarbeiten, Portfolio, schriftlichen Teilen von Präsentationen sowie als schriftliche Kurzkontrollen, zum Beispiel Diktate, Vokabeltests und Grammatikarbeiten,
b) mündliche Leistungsnachweise in Form von Beiträgen zum Unterrichtsgeschehen, in Gruppenarbeiten, Projektaufträgen, mündlichen Prüfungen und mündlichen Teilen von Präsentationen sowie
c) sonstige Leistungsnachweise, insbesondere den Unterricht vor- und nachbereitende Lernaufgaben (Hausaufgaben), schriftliche Projekt- und Gruppenarbeiten, Heft- und Hefterführung.
Lernerfolgskontrollen dürfen nicht als Strafe oder als Mittel zur Disziplinierung angewendet werden.
(2) Klassenarbeiten beziehen sich auf die im Unterricht des jeweiligen Schuljahres behandelten Themen und bauen auf in den bisherigen Schuljahren erworbenen Kompetenzen sowie Elementarwissen auf.
Sie können Aufgaben unterschiedlicher Schwierigkeit umfassen, sofern sie insgesamt dem Niveau der jeweiligen Jahrgangsstufe entsprechen.
Allen Schülerinnen und Schülern sind vor den Klassenarbeiten hinreichende Lernangebote in den zu überprüfenden Themen zu geben.
Ab Jahrgangsstufe 3 werden in Deutsch und Mathematik sowie in Klassen mit deutsch-türkischer Alphabetisierung und Erziehung zusätzlich in Muttersprache Türkisch, ab Jahrgangsstufe 5 auch in der Fremdsprache, in Gesellschaftswissenschaften und in Naturwissenschaften mindestens jeweils drei Klassenarbeiten je Schuljahr geschrieben.
Klassenarbeiten dauern in der Regel eine und nicht mehr als zwei Unterrichtsstunden; sie werden in der Regel im Klassenverband geschrieben.
Die Termine sowie Hinweise auf die inhaltlichen Schwerpunkte der Klassenarbeiten sind spätestens eine Woche vorher bekannt zu geben.
An einem Tag darf nur eine Klassenarbeit geschrieben werden.
(3) Ab Jahrgangsstufe 3 können, ab Jahrgangsstufe 5 werden in der Regel in allen Fächern schriftliche Kurzkontrollen durchgeführt; dabei kann das Fach Sport ausgenommen werden.
Der zeitliche Umfang darf 30 Minuten nicht überschreiten.
Näheres insbesondere zur Anzahl und zum Umfang je Fach beschließt die Fachkonferenz im Rahmen der von der Gesamtkonferenz festgelegten Grundsätze.
(…)
(5) Schriftliche Lernerfolgskontrollen sind unverzüglich zu korrigieren, die Fehler sind zu kennzeichnen und mit Bearbeitungshinweisen für die Schülerinnen und Schüler zu versehen.
Für schriftliche Lernerfolgskontrollen gilt für die Jahrgangsstufen 4 bis 6 folgender Bewertungsschlüssel:
Erreichte Leistung: | ≥96 % | ≥80 % | ≥60 % | ≥45 % | ≥16 % | <16 % |
Note: | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
(6) Klassenarbeiten sind den Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten zur kurzfristigen Einsichtnahme zu überlassen und ab Jahrgangsstufe 5 mit einem Notenspiegel zu versehen.
Die Ergebnisse der Klassenarbeiten sind der Schulleiterin oder dem Schulleiter unter Vorlage einer guten, einer durchschnittlichen und einer schwachen Arbeit mitzuteilen; für schriftliche Kurzkontrollen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter die Vorlage verlangen.
Ist das Ergebnis einer Klassenarbeit bei mehr als einem Drittel der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder Lerngruppe mangelhaft oder schlechter, muss die Lehrkraft mögliche Ursachen darlegen und darstellen, welche weitere Förderung vorgesehen ist.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet, ob die Klassenarbeit gewertet oder wiederholt wird.
(…)
(9) Schriftliche Lernerfolgskontrollen können von der Schule zeitweilig einbehalten werden.
Sie sind spätestens am Ende des Schuljahres zurückzugeben, sofern nicht wichtige Gründe einen längeren Einbehalt notwendig machen.