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Schulregeln und Hausordnung

Wir alle - Kinder und Erwachsene - wollen uns in unserer Schule wohlfühlen, in Ruhe lernen, lehren und zusammen leben.

Dabei sollen uns unsere Regeln helfen!

Schulregeln

Unsere Hausordnung

 

Bitte helfen Sie Ihrem Kind, die Regeln aus der Hausordnung_Änderung_2023 einzuhalten.

 

Eine Unterrichtsbefreiung wird nur im besonderen Ausnahmefall genehmigt. Sie muss mindestens fünf Tage im Voraus schriftlich bei der Klassenleitung beantragt werden. Für die Befreiung unmittelbar und bzw. nach den Ferien gelten Sonderregelungen (siehe Ausführungsvorschrift Schulbesuchspflicht).

 

Freistellungen vom Unterricht bzw. von ueA-Stunden im gebundenen Ganztag müssen grundsätzlich von der Schulleitung genehmigt werden.

Es gilt folgendes Freistellungsprozedere: die Eltern beantragen bei der Klassenleitung eine Freistellung und reichen die entsprechenden Nachweise ein. Dieser Antrag wird mit einer Stellungnahme an die Schulleitung weitergeleitet und es folgt ein offizieller Bescheid. Erst bei positivem Entscheid seitens der Schulleitung gilt die Freistellung als erteilt.

Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulbesuchspflicht) (Download)

 

Im Krankheitsfall muss das Fehlen Ihres Kindes am 1. Tag telefonisch und spätestens am 3. Tag schriftlich mitgeteilt werden. Ihre schriftliche Entschuldigung oder das ärztliche Attest muss spätestens vorgelegt werden, wenn Ihr Kind die Schule wieder besucht.

 

Kinder bringen keine Wertsachen mit in die Schule, da diese bei Verlust nicht von der Schule ersetzt werden.

 

Das Handy ist auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet.

 

Bitte achten Sie mit darauf, dass Ihr Kind die besonderen Vorschriften im Sport-, Schwimm- und Naturwissenschaftsunterricht einhält.

 

Bei Fragen können Sie sich gern an die Klassenleitung oder an den / die Erzieher*in Ihres Kinder wenden.

 

Bei Regelverstößen können Erziehungs- und Odnungsmaßnahmen nach §62 und §63 des Berliner Schulgesetzes erfolgen. Bei Bedarf arbeitet die Schule auch mit außerschulischen Behörden zusammen.

 

Zutritt zum Schulgelände

Schulfremde Personen und Besucher*innen melden sich bitte immer zuerst im Sekretariat!

 

 

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